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Dec 11, 2017

EU setzt sich für besseren Schutz von Seeleuten ein

seafarers-320x211.jpg Die am 7. Dezember verabschiedete Richtlinie verleiht einer Vereinbarung zwischen den Reederverbänden der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) Rechtsgültigkeit, durch die die europäischen Vorschriften mit internationalen bewährten Verfahren aktualisiert werden. ECSA sagte.

Infolge der Vereinbarung mit den Sozialpartnern können Änderungen des Seearbeitsübereinkommens aus dem Jahr 2014 in das EU-Recht übernommen werden.

Die neuen Vorschriften verpflichten die Reeder dazu, finanzielle Sicherheit für den Schutz der Seeleute vor den Folgen der Aufgabe in einem Überseehafen zu bieten. Darüber hinaus gewährleistet diese Vereinbarung die Zahlung einer vertraglichen Entschädigung für den Fall, dass ein Seemann infolge eines Arbeitsunfalls, einer Krankheit oder einer Gefährdung des Todes stirbt oder langfristig behindert ist.

Die Seeleute müssen immer noch ohne Bezahlung auskommen, werden für lange Zeit ohne Zugang zu regulären Nahrungsmitteln, medizinischer Behandlung und ohne Rückreise nach Hause zurückgelassen.

Dank der Einbeziehung des Abkommens in das EU-Recht werden Seeleute durch ein obligatorisches System der finanziellen Sicherheit abgedeckt. Dies werde ihre Existenzmittel und eine sichere Rückkehr in die Heimat garantieren, sagte der Rat in einer Erklärung.

"Unsere ursprüngliche Vereinbarung, die 2009 in EU-Recht umgesetzt wurde, hat der weltweiten Akzeptanz des MLC den dringend benötigten Anstoß gegeben und dazu beigetragen, dass es weltweit in Kraft trat. Neben der Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit für Seeleute ungeachtet ihrer Nationalität der Flagge ihres Schiffes, hilft die MLC guten Reedern, indem sie Flagge und Hafenstaaten wirksame Werkzeuge zur Durchsetzung der MLC-Standards auf Schiffen gibt, die nicht konform sind ", Tim Springett, ECSA Englisch: www.eu2006.gv.at/en/News/Speeches_I...ftigung.html Der Sprecher des Ausschusses für den sektoralen sozialen Dialog für den Seeverkehr (SSDC) sagte:

" Wir dürfen nicht vergessen, dass diese Konvention ein lebendiges Instrument für die kontinuierliche Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Seeleute ist", fügte der ETF-Sprecher des SSDC, Mark Dickinson, hinzu.

MLC wurde 2006 angenommen und durch die Richtlinie 2009/13 / EG des Rates in EU-Recht übernommen.

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